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Vorgehen / FAQ

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Tel. 044 633 29 97

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Bewilligungspflicht / Bewilligungspraxis

Als Grundlage für die Bearbeitung von Bewilligungsanträgen dient das Raumbenützungsreglement der ETH Zürich. Zusätzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, welche eine einheitliche Bewilligungspraxis gewährleisten.

Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfalle mit uns Kontakt auf.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass wir für die internen Abklärungen einige Zeit benötigen. Diese ist abhängig von der Komplexität der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.

Richtwerte für die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie der Tabelle Bewilligungskategorien.


Für die rechtzeitige Einreichung des Gesuchs (Formular) ist der Gesuchsteller verantwortlich. Gesuche, die weniger als 2 Wochen vor einer Veranstaltung/Aktion eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und demzufolge abgelehnt.

Ablauf

  1. Gesuchsteller: Einreichung des Gesuchs / Konzeptes durch Veranstalter an bewilligungen@vs.ethz.ch
  2. Bewilligungsstelle: Klärung der Bewilligungspflicht; Erstbeurteilung des Konzeptes (allenfalls Rückfragen und Korrekturen)
  3. Bewilligungsstelle: Schickt Gesuch in Vernehmlassung bei involvierten Stellen und klärt bei Bedarf die Machbarkeit
  4. Bewilligungsstelle: Sammelt die Rückmeldungen und erstellt den Entscheid (Bewilligung / Auflagen / Absage)
  5. Gesuchsteller: Erhält den Entscheid per Mail von der Bewilligungsstelle

Involvierte Stellen

Komplexe Gesuche werden folgenden ETH Stellen zur Beurteilung vorgelegt:

Entscheid / Rekurs

Gegen Entscheide der Bewilligungsstelle kann innerhalb von 5 Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden. In solchen Fällen wird das Gesuch dem Vizepräsident für Personal und Ressourcen vorgelegt, welcher abschliessend entscheidet. Der Rekurs ist bei der Bewilligungsstelle mit Formular einzureichen.

Bewilligungen der Stadt Zürich

Die von der ETH Bewilligungsstelle ausgestellten Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen die nötigen Bewilligungen der Stadt Zürich NICHT. (Ein Nachweis der Bewilligung der Stadtpolizei kann Voraussetzung für den Erhalt einer Bewilligung der ETH sein.)

Für Veranstaltungen an der ETH (Innen- und Aussenraum) benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich wenn geplant ist...

Weitere Infos finden Sie hier: Bewilligung der Stadtpolizei Zürich
Achtung: Das Gesuch um Bewilligung muss bei der Stadtpolizei mindestens vier Wochen vor dem Anlass eingereicht werden.

Baubewilligung:

Das Positionieren von Exponaten auf dem Gelände der ETH Zürich sowie jegliche Bauvorhaben benötigen u.U. eine Bewilligung der Stadt Zürich. Bearbeitungsdauer bis zu 3 Monate! Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.

Für die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten wurde ein spezifischer ETH-interner Prozess definiert. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen abhängig von der Positionierung, Grösse und Eigenheit des Projekts.

Weitere Infos zum Ablauf der Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten finden sie hier: Download pdf

 

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