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Als Grundlage für die Bearbeitung von Bewilligungsanträgen dient das Raumbenützungsreglement der ETH Zürich. Zusätzlich kommen interne Richtlinien zum Zug, welche eine einheitliche Bewilligungspraxis gewährleisten.
Ob eine Bewilligungspflicht besteht, ist nicht in jedem Fall abschliessend zu beurteilen. Nehmen Sie im Zweifelsfalle mit uns Kontakt auf.
Bitte beachten Sie, dass wir für die internen Abklärungen einige Zeit benötigen. Diese ist abhängig von der Komplexität der jeweiligen Veranstaltung/Aktion.
Richtwerte für die Bearbeitungsdauer entnehmen Sie der Tabelle Bewilligungskategorien.
Für die rechtzeitige Einreichung des Gesuchs (Formular) ist der Gesuchsteller verantwortlich. Gesuche, die weniger als 2 Wochen vor einer Veranstaltung/Aktion eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und demzufolge abgelehnt.
Komplexe Gesuche werden folgenden ETH Stellen zur Beurteilung vorgelegt:
Gegen
Entscheide der Bewilligungsstelle kann innerhalb von 5 Tagen
schriftlich Einspruch erhoben werden. In solchen Fällen wird das Gesuch
dem Vizepräsident für Personal und Ressourcen vorgelegt, welcher
abschliessend entscheidet. Der Rekurs ist bei der Bewilligungsstelle mit Formular einzureichen.
Die von der ETH Bewilligungsstelle ausgestellten
Bewilligungen sind interner Natur. Sie ersetzen die nötigen
Bewilligungen der Stadt Zürich NICHT. (Ein Nachweis der Bewilligung der
Stadtpolizei kann Voraussetzung für den Erhalt einer Bewilligung der ETH
sein.)
Für Veranstaltungen an der ETH (Innen- und Aussenraum) benötigen Sie eine Bewilligung der Stadtpolizei Zürich wenn geplant ist...
Weitere Infos finden Sie hier: Bewilligung der Stadtpolizei Zürich
Achtung: Das Gesuch
um Bewilligung muss bei der Stadtpolizei mindestens vier Wochen vor dem Anlass eingereicht werden.
Baubewilligung:
Das Positionieren von Exponaten auf dem Gelände der ETH Zürich sowie jegliche Bauvorhaben benötigen u.U. eine
Bewilligung der Stadt Zürich. Bearbeitungsdauer bis zu 3 Monate! Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Für die Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten wurde ein spezifischer ETH-interner Prozess definiert. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen abhängig von der Positionierung, Grösse und Eigenheit des Projekts.
Weitere Infos zum Ablauf der Bewilligung von wissenschaftlichen Exponaten und Bauten finden sie hier: Download pdf
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